Warnpflicht des Werkunternehmers
OGH 21.1.2025, 1 Ob 165/24g: Vom Werkunternehmer sind keine umfangreichen Untersuchungen zu fordern, die zum Werklohn in keinem vernünftigen Verhältnis stehen. Es ist aber nicht jedes Vertrauen des Unternehmers geschützt, vielmehr muss er die Grundlagen für sein Werk überprüfen und durchdenken.
