Gesundheitsgefährdung nach dem MRG
OGH 24.10.2023, 5 Ob 58/23z: Die über der Erheblichkeitsschwelle liegende Gefährdung des Mieters resultiert daraus, dass die Wohnungseingangstür des Mieters (als einzige) nicht brandhemmend ausgeführt ist. Besonders ins Gewicht fällt, dass bestimmten Bewohnern damit der einzige Fluchtweg über das Stiegenhaus genommen ist.