Dienstbarkeit des Fahrens mit LKWs
OGH 12.03.2024, 5 Ob 232/23p: Nach ständiger Rechtsprechung ist mit der Grunddienstbarkeit des Fahrwegs als umfassendster Wegservitut (§ 477 Ziff. 1 ABGB) im gleichen Umfang auch das Gehrecht verbunden. Es berechtigt zur Ausübung des Fahrrechts für alle wirtschaftlichen Zwecke des herrschenden Grundstücks.