Verschulden und Betriebsgehilfen
OGH 26.06.2025, 2 Ob 74/25h: Eine Hotelbetreiberin verzichtet im Rahmen eines Parkservices konkludent auf Ansprüche aus Gefährdungshaftung (EKHG). Wenn das Verhalten des Gehilfen als grob fahrlässig qualifiziert werden muss, steht dem auch ein in AGB enthaltener Haftungsausschluss nicht entgegen.
