Sicherungspflichten bei Rodelbahn
OGH 22.07.2025, 4 Ob 25/25t: Wie auf einer Skipiste gilt auch auf einer Rodelbahn das Gebot des Fahrens auf Sicht, das heißt der Nutzer muss einen so großen Raum vor sich beobachten, dass er bei einer Kollisionsgefahr in der Lage ist, dem Hindernis rechtzeitig auszuweichen oder vor diesem anzuhalten.
