Sturz auf gewischtem Boden
OGH 28.05.2024, 2 Ob 83/24f: Bei Kenntnis von täglichen Reinigungsarbeiten, die auch eine Feuchtreinigung umfassen können und unzureichender Beachtung der Wegstrecke, liegt eine Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten vor, die gleich schwer wiegt, wie das unterlassene Aufstellen eines gebotenen Hinweisschildes.