Zur Leitungswasserversicherung
OGH 28.08.2024, 7 Ob 74/24v: An die Qualität einer Beaufsichtigung sind versicherungsrechtlich keine höheren Anforderungen zu stellen, als es der Kontrolltätigkeit, die mit dem üblichen Benützen verbunden ist, entspricht. Ein Wochenendhaus gilt daher nicht als unbewohnt, wenn es gut kontrolliert wird.