Verkehrsunfall mit Minderjährigen
OGH 26.03.2026, 2 Ob 32/26h: Auch wenn das Verschulden von Kindern geringer zu werten ist als das von Erwachsenen, ist bei leichtsinnigem Verhalten im Zusammenhang mit dem unachtsamen Betreten der Fahrbahn gegenüber Sorgfaltsverstößen von KFZ-Lenkern gleichteiliges Verschulden anzunehmen.
