Immissionen durch Tabakrauch
OGH 13.08.2025, 6 Ob 155/24y: Zigarettenrauchen auf dem eigenen Balkon in Wohngegenden ist nicht generell als ortsunüblich und die Nutzung der Nachbarwohnung wesentlich beeinträchtigend anzusehen. Geruchsimmissionen in der Dauer von etwa 15 Minuten pro Tag stellen keine wesentliche Störung dar.