Zur Kaskoversicherung (Katamaran)
OGH 21.05.2025, 7 Ob 24/25t: Das Verhalten eines Dritten führt nicht zur Leistungsfreiheit des Versicherers. Trotz Ablehnung der Repräsentantentheorie ist einem Versicherungsnehmer aber das Verhalten jener Personen zuzurechnen, die er zur Abwicklung des Versicherungsverhältnisses bevollmächtigt hat.