Verjährung Versicherungsansprüche
OGH 20.01.2025, 7 Ob 219/24t: Versicherungsansprüche verjähren auch dann innerhalb von drei Jahren, wenn das Ablehnungsschreiben der beklagten Versicherung sachlich unrichtig war. Für den Versicherungsnehmer muss nur notwendig klar sein, dass die beanspruchte Versicherungsleistung verweigert wird.