Haftungsausschluss bei Wohnungskauf
OGH 23.5.2023, 1 Ob 79/23h: Das Exposé des Maklers hatte für die Wohnung einen „sehr guten Zustand“ ausgewiesen. Nachträglich stellte sich heraus, dass eine Wärmebrücke bestand, weswegen ein massiver Schimmelbefall auftrat. Der im Kaufvertrag vereinbarte Haftungsausschluss erfasst diesen geheimen Mangel nicht.