Gefahrenerhöhung gemäß § 23 VersVG
OGH 19.2.2025, 7 Ob 203/24i: Eine Gefahrerhöhung ist eine Änderung der gefahrenerheblichen Umstände, die den Versicherungsfall oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher macht und den Versicherer deshalb veranlassen kann, die Versicherung aufzuheben oder nur gegen erhöhte Prämie fortzusetzen.