Thermofenster bei Dieselfahrzeugen
OGH 27.11.2024, 3 Ob 168/24p: Bei Temperaturen unter -24 Grad bzw über +70 Grad Celsius handelt es sich nicht um Bedingungen, die beim Fahrzeugbetrieb zu erwarten sind. Ein derart großer Temperaturbereich, in dem die Abgasrückführung funktioniert, deckt die üblichen Fahrbedingungen im Unionsgebiet ab.