Laesio enormis bei Bestandsverträgen
OGH 22.07.2025, 4 Ob 90/25a: Der Bestandvertrag (Miet- oder Pachtvertrag) ist bei seiner Aufhebung nach § 934 ABGB so zu betrachten, als ob er nie zustande gekommen wäre. Bei erfolgreicher Vertragsanfechtung kann sich der Bestandgeber nicht mehr auf das vertraglich vereinbarte Kompensationsverbot berufen.
