Gewährleistung bei Gebrauchtwagen
OGH 16.04.2025, 3 Ob 34/25h: Ein gültiges 'Pickerl' bedeutet keine automatische Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft des Fahrzeugs. Insbesondere bedeutet es nicht, dass die Verkehrs- und Betriebssicherheit oder eine Mangelfreiheit bis zum Ende der Gültigkeit des 'Pickerls' zugesichert werden sollte.
