Zum konkludenten Verjährungsverzicht
OGH 19.02.2025, 7 Ob 210/24v: In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Aufforderung zur Vornahme eines „Software-Updates“ regelmäßig als Verbesserungsversuch zu deuten ist, es sei denn, der Verkäufer fordert nicht selbst zur Verbesserung auf und das Software-Update erfolgt in der Werkstätte eines Dritten.