Zur Haftung eines Motorherstellers
OGH 26.08.2024, 8 Ob 70/24p: Es kann nur dem eine Verstoß zur Last gelegt werden, der im Typengenehmigungsverfahren als Hersteller auftrat und die Übereinstimmungsbescheinigung ausstellte. Der vom Fahrzeughersteller verschiedene Motorenhersteller ist folglich nicht Adressat dieses Schutzgesetzes.