Unfallversicherung und Gurtpflicht
OGH 22.04.2025, 7 Ob 27/25h:Der Versicherer darf eine Leistungskürzung nur dann vornehmen, wenn die Obliegenheitsverletzung einen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalls hat. Eine verschuldensunabhängige Leistungskürzung bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes ist unzulässig und ungültig.
