Gebäudeversicherung u. Freiflächen
OGH 09.11.2022, 7 Ob 148/22y: Bei einer Gebäudeversicherung sind bedingungsgemäß nur die ausdrücklich genannten Teile des Gebäudes mitversichert, nicht aber auch die an das Gebäude angrenzende asphaltierte Freiflächen. Betragsmäßige Haftungsbegrenzungen gelten nicht erst ab Erreichen der Versicherungssumme.