Zur Weidehaltung von Kühen
OGH 22.04.2025, 7 Ob 70/25g: Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, einen Weg, der durch ein Weidegebiet führt, durch Zäune vom Weidegebiet abzugrenzen. Eine Abzäunung eines Weges auf einer Almweide ist weder üblich noch zumutbar. Kühe sind im Allgemeinen keine Gefahr für den Menschen.
