Alkoholklausel in Kaskoversicherung
OGH 23.10.2024, 7 Ob 158/24x: Die Verletzung der Alkoholklausel fällt nicht nur dem Versicherungsnehmer, wenn er selbst sein Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt hat, zur Last, sondern auch dann, wenn er sein Fahrzeug einer beeinträchtigten Person zur Lenkung überlassen hat.
