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Zinsswaps

Land Salzburg klagt Stadt Salzburg wegen Zinsswaps

Salzburger Kronenzeitung vom 30.05.2020:
Seltener Bericht von einem Zivilprozess in der Salzburger Kronenzeitung von Antonio Lovric [Link]. Nach der strafrechtlichen Verurteilung von Finanzlandesrat und Bürgermeister hat das Land Salzburg die Stadt Salzburg wegen der Zinsswapgeschäfte auf gut € 4,8 Mio verklagt. Das Land Salzburg hat behauptet, dass ihm ein Bereicherungsanspruch gegen die Stadt zustehe. Klar war dabei nur, dass die Übertragung der Zinsswaps von der Stadt auf das Land nichtig war. Hätte das Land der Stadt die Papiere zurückgeben müssen? War auch die zwischen dem Land und den Banken getroffenen Vereinbarung nichtig? Hatte das Land überhaupt einen Schaden?

Das Wissen und die Handlungen der beiden strafrechtlich verurteilten Hauptakteure waren Land und Stadt zuzurechnen. Auf die eigene Redlichkeit konnte sich damit wohl keiner von beiden mehr berufen. Kann ein Unredlicher überhaupt Ansprüche gegen einen anderen Unredlichen geltend machen? Ist einer der beiden Beteiligten schutzwürdiger als der andere? Kann die Judikatur des OGH zur fehlerhaften Anlageberatung zumindest analog herangezogen werden?

Jurisitsch sehr spannende Fragen, deren Klärung durch den OGH sicherlich Eingang in mehrere Lehrbücher gefunden hätte. Das Verfahren hätte aber wohl viel Zeit in Anspruch genommen und erhebliche Kosten verursacht. Die Parteien haben es daher vorgezogen, einen Vergleich abzuschließen, der die Sache rasch, engültig und kostengünstig bereinigt hat. Zumal jedes erstrittene Ergebnis die öffentliche Hand gleichermaßen belastet hätte, zumindest eine wirtschaftlich vernünftige Entscheidung.